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  • · Nachricht · Abschreibung

    Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück

    | Wird für ein vermietetes bebautes Grundstück ein Gesamtkaufpreis gezahlt, ist zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage eine Aufteilung des Kaufpreises auf das abnutzbare Gebäude und den nicht abnutzbaren Grund und Boden vorzunehmen. Das BMF hat hierzu kürzlich eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, mit der in einem typisierten Verfahren eine Kaufpreisaufteilung entweder selbst vorgenommen oder zumindest deren Plausibilität geprüft werden kann. Das FG Berlin-Brandenburg hält die Arbeitshilfe grds. für geeignet zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises (FG Berlin-Brandenburg 14.8.19, 3 K 3137/19; Rev. BFH: IX R 26/19 ). |

     

    PRAXISTIPP | Einer vertraglichen Einigung über die Aufteilung ist steuerlich zu folgen, solange dagegen keine Bedenken bestehen und die Einigung von den wechselseitigen Interessen der Vertragsparteien getragen ist. Fehlt es an einer Einigung der Parteien oder kann sie steuerrechtlich nicht zugrunde gelegt werden, sind für den Grund und Boden und das Gebäude die jeweiligen Einzelwerte zu ermitteln. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Gesamtkaufpreis dann nicht nach der sog. Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte aufzuteilen (vgl. BFH 10.10.00, IX R 86/97, BStBl II 01, 183). Den Ausgang des Revisionsverfahrens sollte man auf jedem Fall im Auge behalten.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2020 | Seite 81 | ID 46339851