· Fachbeitrag · Absetzung für Abnutzung
Gebäude-AfA: Kürzere Restnutzungsdauer kann durch Wertgutachten nachgewiesen werden
von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf
| Bekanntlich wird ein Gebäude i. d. R. nach festen AfA-Sätzen (z. B. 2 % pro Jahr) abgeschrieben. Wird aber im Rahmen eines Wertgutachtens die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt, kann diese der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden ‒ was dann deutlich günstiger sein kann (FG Münster 27.1.22, 1 K 1741/18 E, rkr.). |
1. Sachverhalt
Im Streitfall erwarb der Kläger im Jahr 2011 im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens ein Grundstück mit einem im Jahr 1955 errichteten Gebäude, das er seitdem zur Erzielung von Mieteinkünften nutzte. Das Amtsgericht hatte im Zwangsversteigerungsverfahren ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Grundstückswerts auf den Stichtag 17.5.10 in Auftrag gegeben. Der Sachverständige machte darin u. a. Angaben zum Modernisierungsstand und zu erforderlichen Instandsetzungsarbeiten und kam danach zu einem fiktiven Baujahr von 1960 und zu einer Restnutzungsdauer von 30 Jahren. Dem Gutachten legte er die Regelungen der zum Stichtag gültigen Wertermittlungsverordnung (WertV) zugrunde.
Der Kläger machte für die Streitjahre 2012 bis 2016 eine jährliche AfA von 3,33 % als Werbungskosten geltend. Das FA berücksichtigte lediglich einen AfA-Satz von 2 %, da das Gutachten weder eine kürzere technische noch eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer im steuerrechtlichen Sinne belege. Die Ermittlung der Restnutzungsdauer i. S. d. WertV sei auf das Steuerrecht nicht übertragbar, da sie nicht im Zusammenhang mit der gesetzlichen Typisierung der AfA-Regelung stehe. Hiergegen wehrte sich der Kläger ‒ und hatte Erfolg.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig