15.05.2018 · Nachricht · Ärztliche Gemeinschaftspraxis
Aufwendungen für Sponsoring nicht abziehbar?
| Aufwendungen einer Ärzte-GbR für Sponsoring im Motorsport sind nicht zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen, wenn eine maßgeblich beruflich veranlasste Motivation für die Sponsoring-Aufwendungen nicht zu erkennen ist. Ist vielmehr davon auszugehen, dass die Kosten durch persönliche Beweggründe der GbR-Gesellschafter verursacht sind, scheidet ein Abzug aus (FG Rheinland-Pfalz 19.5.16, 4 K 1218/14, Rev. BFH: VIII R 28/17). |
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