· Fachbeitrag · Arbeitnehmer
Aktienoptionsrechte: Zum Zufluss bei der Übertragung auf Dritte
| Der Vorteil aus einem vom Arbeitgeber eingeräumten Aktienoptionsrecht fließt dem Arbeitnehmer zu dem Zeitpunkt zu, in dem er das Recht ausübt oder anderweitig verwertet ( BFH 18.9.12, VI R 90/10 ). |
Beachten Sie | Nach der Entscheidung des BFH ist hinsichtlich des Zuflusszeitpunkts wie folgt zu unterscheiden:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat