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  • 23.03.2021 · Nachricht · Arbeitszimmer

    Kein Abzug der Kosten bei einem Unfallchirurgen mit Teleradiologie

    | In einem kürzlich veröffentlichten Urteil ist das FG Niedersachsen (19.10.20, 1 K 292/19, rkr.) zu dem Ergebnis gelangt, dass Aufwendungen eines Unfallchirurgen für ein häusliches Arbeitszimmer selbst dann nicht als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der Arbeitgeber – im Streitfall eine Klinik-GmbH – das Arbeitszimmer mit einer Teleradiologie ausstattet, die der Unfallchirurg im Rahmen von Rufbereitschaftsdiensten verwenden kann. |