15.03.2024 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen
Angemessenheit der Aufwendungen für einen behinderungsbedingten Umbau
| Mieterhöhungen aufgrund eines behindertengerechten An- und Umbaus eines Hauses sind nicht in voller Höhe, sondern nur in Höhe der jährlichen Verzinsung der Baukosten für einen gleich geeigneten, aber kostengünstigeren An- und Umbau als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen (so FG München 27.10.22, 10 K 3292/18; Rev. BFH: VI R 15/23). |
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