27.03.2014 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen
Hohe Kosten können auf fünf Jahre verteilt werden
| Hat ein Steuerpflichtiger erhebliche als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Aufwendungen und würden diese zum Großteil steuerlich wirkungslos bleiben, weil ihnen keine entsprechenden Einkünfte gegenüberstehen, können die Aufwendungen auf mehrere Jahre verteilt und somit „steuerlich gerettet“ werden (FG Saarland 6.8.13, 1 K 1308/12, Rev. BFH: VI R 68/13). |
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