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  • 10.02.2022 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen

    Kosten für die Sanierung einer Dachgeschosswohnung keine agB

    | Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Gegenständen des existenznotwendigen Bedarfs (z. B. Wohngebäuden) stehen, können laut BGH agB sein (vgl. BFH 15.6.16, VI R 44/15, BFH/NV 17, 12). Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Beseitigung von Baumängeln zur Ermöglichung einer erstmaligen baurechts- und brandschutzkonformen Nutzung einer Dachgeschosswohnung zu eigenen Wohnzwecken sind jedoch laut FG Berlin-Brandenburg (18.3.21, 9 K 9147/19, DStRK 21, 186) keine agB i. S. v. § 33 Abs. 1 EStG. |