05.01.2021 · Nachricht · Beerdigungskosten und Sterbegeld
Nichtberücksichtigung steuerpflichtiger Einnahmen bei der Vorteilsanrechnung
| Sterbegelder aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder von Versorgungswerken sind seit dem VZ 2004 gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa) EStG steuerpflichtig (BFH 23.11.16, X R 13/14). Umstritten ist aber, ob dies auch für Sterbegelder nach den Landesbeamtengesetzen gilt oder ob diese nach § 3 Nr. 11 S. 1 EStG steuerfrei sind (so FG Berlin-Brandenburg 16.1.19, 11 K 11160/18, Rev. BFH VI R 8/19). Aktuell ist das FG Düsseldorf dagegen von einer Steuerpflicht als Versorgungsbezug gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ausgegangen. Anders als die Finanzverwaltung hat sich das FG jedoch dafür ausgesprochen, dass diese Sterbegelder im Rahmen einer Vorteilsanrechnung den als agB abziehbaren Bestattungskosten nur insoweit gegengerechnet werden können, als sie entsprechend dem Versorgungsfreibetrag steuerfrei sind (FG Düsseldorf 15.6.20, 11 K 2024/18 E, Rev. BFH VI R 33/20). |
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