Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 29.04.2014 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    Diskriminierende Altersgrenze in einer Versorgungsordnung

    | Schließt eine Versorgungsordnung Arbeitnehmer, die bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses das 45. Lebensjahr vollendet haben, faktisch von einer Betriebsrente aus, verstößt sie gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist damit unwirksam (BAG 18.3.14, 3 AZR 69/12, Abruf-Nr. 140875 ). |