29.04.2014 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung
Diskriminierende Altersgrenze in einer Versorgungsordnung
| Schließt eine Versorgungsordnung Arbeitnehmer, die bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses das 45. Lebensjahr vollendet haben, faktisch von einer Betriebsrente aus, verstößt sie gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist damit unwirksam (BAG 18.3.14, 3 AZR 69/12, Abruf-Nr. 140875 ). |
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