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  • 22.11.2016 · Fachbeitrag · Betriebsaufgabe

    Auflösung passiver RAP als Betriebsaufgabegewinn?

    | Ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) anlässlich einer Betriebsaufgabe aufzulösen, ist er im Rahmen der Ermittlung des Aufgabegewinns und nicht als laufender Gewinn zu erfassen (FG Niedersachsen 14.6.16, 13 K 33/15; Rev. BFH: IV R 33/16). |