16.05.2023 · Nachricht · Corona-Hilfen
Keine ermäßigte Besteuerung als außerordentliche Einkünfte
| Das FG Münster (26.4.23, 13 K 425/22 E) hat aktuell entschieden, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die bei der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind. |
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