· Fachbeitrag · Eigenheimzulage
Das neue Baukindergeld: So profitieren Ihre Mandanten von der Förderung
von Dipl.-Finw. Christian Herold, Herten/Westf.
| Das neue Baukindergeld kann seit dem 18.9.18 beantragt werden, und zwar nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderbar ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Begünstigt sind Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 EUR. Der Fiskus beteiligt sich mit einem Zuschuss von jährlich 1.200 EUR je Kind ‒ und das 10 Jahre lang. Erfahren Sie nachfolgend worauf man achten muss, um in den Genuss der Förderung zu gelangen. |
1. Das Wichtigste in Kürze
Die KfW und das „Heimatministerium“ fördern mit dem Baukindergeld den erstmaligen Erwerb von selbst genutzten Wohnimmobilien und Wohnungen. Begünstigt sind Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Antragsberechtigt ist jede natürliche Person,
- die (Mit-)Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum geworden ist,
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