· Nachricht · Einspruch des Monats
Mietverhältnis unter nahen Angehörigen
| Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Steuerpflichtige grundsätzlich frei, ihre rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass sich eine geringe Steuerbelastung ergibt. Ein schädlicher Gestaltungsmissbrauch kann demnach nur dann vorliegen, wenn zur Befriedigung des notwendigen eigenen Wohnbedarfs gleichwertiger Wohnraum wechselseitig über Kreuz vermietet wird, ohne dass hierfür sachliche außersteuerliche Gründe bestehen. Das Verfahren ist nun beim BFH (IX R 18/12 ) anhängig. |
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Quelle: ID 37997400