11.06.2019 · Nachricht · Erste Tätigkeitsstätte
Ansatz der Entfernungspauschale bei Auswärtstätigkeiten
| Nach der Fiktion des § 9 Abs. 4 S. 4 EStG liegt eine erste Tätigkeitsstätte trotz Fehlens einer dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegung u. a. auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer an einer betrieblichen Einrichtung dauerhaft typischerweise arbeitstäglich tätig werden soll. Das FG Thüringen hat das Kriterium „typischerweise arbeitstäglich“ nun in einem Fall bejaht, in dem ein Arbeitnehmer ganzjährig auf einer Fernbaustelle tätig war und die Anfahrt zum Teil (25 Tage) vom Wohnort direkt mit eigenem Pkw durchführte und an 177 Tagen zunächst den Betriebssitz des Arbeitgebers aufsuchte, um von dort mit dem Firmenwagen zur Baustelle zu fahren (FG Thüringen 28.2.19, 1 K 498/17; Rev. BFH VI R 14/19). |
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