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  • · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof


    Anlageberatungsleistungen für Investmentfonds sind umsatzsteuerfrei


    von RA Dr. Martin Schraufl, LL.M. (New York University), München


    Der EuGH kommt in einer mit Spannung erwarteten Grundsatzentscheidung zu dem Ergebnis, dass auch extern erbrachte Anlageberatungsleistungen für Investmentfonds grundsätzlich zur umsatzsteuerfreien Verwaltung von Investmentvermögen i.S. des § 4 Nr. 8 lit. h UStG zählen (EuGH 7.3.13, C-275/11, Abruf-Nr. 131007). Dies ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da die erhobene Umsatzsteuer regelmäßig zu einer Definitivbelastung der Fondsgesellschaft bzw. des Investmentvermögens geführt hat.

    Sachverhalt


    Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen („Anlageberater“), das unter anderem auf die Verbreitung von Börseninformationen spezialisiert war, schloss im Jahr 1999 unter Geltung des damaligen KAGG mit einer deut-schen Kapitalanlagegesellschaft („KAG“) einen Anlageberatungsvertrag für einen als Sondervermögen strukturierten Publikumsfonds. Im Rahmen dieses Vertrags übermittelte der Anlageberater der KAG in den Jahren 1999 bis 2002 Empfehlungen zum An- und Verkauf von Wertpapieren, die nach positiver ex-ante-Anlagegrenzprüfung oft innerhalb weniger Minuten nach dem Erhalt durch die KAG ausgeführt wurden. Eine inhaltliche (qualitative) Überprüfung der Anlageempfehlungen durch die KAG fand nicht statt, obwohl ihr die Letztentscheidungskompetenz zustand.