10.05.2016 · Fachbeitrag · Gesellschafter-Geschäftsführer
Zur vGA-Gefahr bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
| Laut FG Münster führen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nicht nur bei nominellen, sondern auch bei faktischen Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH grundsätzlich zu verdeckten Gewinnausschüttungen (FG Münster 27.1.16, 10 K 1167/13 K,G,F, Abruf-Nr. 185205 ). |
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