· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Mietwohnungsneubau: Steuerliche Förderung in „trockenen Tüchern“
von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.
| Eigentlich sollte das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus bereits in Kraft sein. Doch der Bundesrat hatte es kurzfristig von der Tagesordnung der letzten Sitzung im Jahr 2018 genommen. Die erforderliche Zustimmung hat der Bundesrat nun am 28.6.19 nachgeholt, sodass die Förderung einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann. |
1. Die neue Sonderabschreibung
Durch die Neuregelung werden nicht nur Wohnungen in Neubauten gefördert, sondern auch Maßnahmen zur Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Die Maßnahme soll auch in Gebieten mit Flächenknappheit für entsprechende Anreize sorgen. Zudem werden mit der steuerlichen Förderung die Maßnahmen der Länder im sozialen Mietwohnungsbau unterstützt.
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im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren | je 5 % | der AK/HK bis 2.000 EUR je qm Wohnfläche |
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