30.03.2021 · Fachbeitrag · Gesundheitsförderung
Anwendung der Sachbezugsfreigrenze bei der Teilnahme an einem Firmenfitness-Programm
| Viele Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an, um den Arbeitsplatz attraktiver zu gestalten. Der BFH (7.7.20, VI R 14/18) hat hierzu jüngst klargestellt, dass die lohnsteuerliche Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG) auch dann zur Anwendung kommt, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitness-Programm teilnehmen können. |
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