· Nachricht · Gewerbesteuer
Hinzurechnung von Wartungsgebühren beim Leasing
| Im Urteil des FG Niedersachsen vom 15.6.21 (6 K 10176/18; Rev. BFH: III R 33/21 ) ging es um die gewerbesteuerliche Hinzurechnung der gezahlten Wartungsgebühren für geleaste und zur Vermietung bestimmte Nutzfahrzeuge gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG. Nach Meinung der Richter hat eine Hinzurechnung auch dann zu erfolgen, wenn es sich bei dem Leasingvertrag um einen atypischen Mietvertrag handelt, auf den die mietrechtlichen Vorschriften des BGB nicht vollumfänglich anwendbar sind, und wenn die Wartungsgebühren aufgrund der Rechtsnatur des Leasingverhältnisses sowie der speziellen Regelung im Leasingvertrag die Leasingnehmerin zu tragen hat. |
Der Begriff „Leasingraten“ in § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG sei in einem wirtschaftlichen Sinne zu verstehen. Ob und welche als Nebenkosten bezeichneten Entgeltbestandteile dabei Teil der „Leasingraten“ im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG sind, bestimmt sich bei Leasingverträgen nach der gesetzestypischen Lastenverteilung eines Miet- und Pachtvertrags (vgl. FG München 22.10.18, 7 K 2239/16, EFG 19, 787).
PRAXISTIPP | Der Umstand, dass im Streitfall die Revision im NZB-Verfahren zugelassen wurde, deutet darauf hin, dass der BFH seine Rechtsprechungsgrundsätze zur wirtschaftlichen Auslegung des Begriffs der Leasingraten präzisieren möchte. Die weitere Rechtsentwicklung ist daher sorgfältig zu verfolgen. Bis zur höchstrichterlichen Klärung ist weiterhin geboten, betroffene GewSt-Messbetragsbescheide offenzuhalten. |