· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Keine erweiterte Kürzung bei Verkauf des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
von Dipl.-Finw. (FH) Gerrit Uphues, LL. M., Köln
| Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG hat sich zu einem ständigen Brennpunkt in der steuerlichen Gestaltungsberatung entwickelt. Der folgende praktische Fall stellt die jüngste Rechtsentwicklung in Bezug auf die Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums dar ( BFH 17.10.24, III R 1/23, Abruf-Nr. 246043 ). |
Sachverhalt
Streitig ist, ob der A-GmbH im Jahr 2016 die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG zusteht. Die A-GmbH wurde im Jahr 2013 gegründet. Als Gegenstand des Unternehmens sind im Gesellschaftsvertrag und im Handelsregister der Erwerb, die Verwaltung (namentlich die Vermietung und Verpachtung) sowie die Veräußerung von Grundbesitz einschließlich der Durchführung von Baumaßnahmen auf fremdem Grundbesitz benannt.
Ein Immobilienobjekt hatte die A-GmbH im Jahr 2013 erworben, als Umlaufvermögen bilanziert und im Folgejahr veräußert. Ein weiteres Geschäftsgrundstück mit mehreren Eigentumswohnungen hatte die A-GmbH mit Kaufvertrag vom xx.11.15 erworben. Die Summe der Einheitswerte der Einheiten auf den 1.1.16 betrug 797.253 EUR. Die A-GmbH veräußerte dieses Objekt mit Kaufvertrag vom xx.11.16 an Y. In dem Vertrag war bestimmt, dass alle das Vertragsobjekt betreffenden öffentlichen und privaten Lasten, alle Verbrauchskosten, Verkehrssicherungspflichten und jede mit dem Vertragsobjekt verbundene Haftung „ab Beginn des 31.12.16“ auf den Käufer übergehen sollten. Des Weiteren sollte der Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten, die Kaufpreiszahlung vorausgesetzt, ebenfalls zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Der Kaufpreis wurde am 15.12.16 an die A-GmbH gezahlt.
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