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  • 27.03.2014 · Fachbeitrag · Gewerbetreibende

    Konzession für Personenbeförderung kann abgeschrieben werden

    | Nach ständiger BFH-Rechtsprechung handelt es sich bei dem mit dem entgeltlichen Erwerb einer Konzession für Personen- oder Güterverkehr verbundenen wirtschaftlichen Vorteil um ein aktivierungspflichtiges immaterielles, nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat nun aber darauf hingewiesen, dass durch die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes mit Wirkung zum 1.1.13 für entgeltlich erworbene Personenbeförderungsgenehmigungen aufwandswirksame Abschreibungen vorgenommen werden können (OFD NRW 16.1.14, Kurzinfo ESt 4/2014). |