29.06.2015 · Fachbeitrag · GmbH-Alleingesellschafter
Keine Lohnsteuer-Pauschalierung bei geringfügiger Beschäftigung
| Beschäftigt eine GmbH ihren Alleingesellschafter im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, dann darf die Lohnsteuer nicht pauschal erhoben werden. Dies hat das FG Rheinland-Pfalz in einer erst spät veröffentlichten rechtskräftigen Entscheidung klargestellt (FG Rheinland-Pfalz 27.2.14, 6 K 1485/11, Abruf-Nr. 143990 , rkr.) |
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