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  • · Fachbeitrag · GmbH-Geschäftsführer

    Finanzverwaltung erneuert steuerliche Grundsätze zur Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension

    von Dipl.-Finw. (FH), Thomas Rennar, Hannover

    | Die finanzielle Gesamtausstattung von Geschäftsführern sorgt in der steuerlichen Praxis immer wieder für Diskussionsstoff mit der Finanzverwaltung. Der Vorwurf, dass im jeweiligen Einzelfall gegen den Fremdvergleichsgrundsatz verstoßen wurde, ist leider kein Einzelfall. Dieser kann sodann die praktischen Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) nach sich ziehen. Dies ist insbesondere bei gleichzeitiger Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension zu befürchten ‒ nach aktueller Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ist hier zumindest Vorsicht geboten. |

     

    Zum Hintergrund

    Der BFH hat bereits früh entschieden (5.3.08, I R 12/07; 23.10.13, I R 60/12), dass Versorgungszusagen nicht den Charakter als betriebliche Altersversorgung verlieren, wenn Leistungen nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis abhängig gemacht werden. Der BFH stellte hierbei aber klar, dass Pensionsleistungen in erster Linie der Deckung des Versorgungsbedarfs dienen und folglich regelmäßig erst bei Wegfall der Bezüge aus der aktiven Tätigkeit gezahlt werden.

     

    MERKE | Aus steuerrechtlicher Sicht ist es nicht zu beanstanden, ein Versorgungsversprechen der Kapitalgesellschaft nicht von dem endgültigen Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer, sondern allein von dem Erreichen der Altersgrenze abhängig zu machen.