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  • 07.12.2015 · Fachbeitrag · Handwerkerleistungen

    Schornsteinfeger-Rechnungen wieder voll begünstigt

    | Für Schornsteinfegerleistungen wird eine Steuerermäßigung wieder voll gewährt (d.h. 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR). Es ist nicht mehr erforderlich, die Rechnung in begünstigte (Handwerkerleistungen) und nicht begünstigte Leistungen (Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich Feuerstättenschau) aufzuteilen. Diese neue Sichtweise des BMF ist in allen noch offenen Fällen anwendbar (BMF 10.11.15, IV C 4 - S 2296-b/07/0003 :007). |