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  • 29.03.2018 · Nachricht · Immobilie

    Überschusserzielungsabsicht bei Nutzung als Ferienwohnung und zeitweise durch mehrmonatige Zeitmietverträge

    | Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, auch wenn sich über längere Zeiträume Verluste ergeben. Von diesem Grundsatz kann nach Auffassung des FG Sachsen jedoch nicht profitieren, wer eine Immobilie in einem Feriengebiet zeitweise als Ferienwohnung und zeitweise durch mehrmonatige Zeitmietverträge an feste Mieter vermietet. Das Gericht verlangt stattdessen eine Überschussprognose (FG Sachsen 6.3.17, 6 K 1304/14; Rev. BFH: IX R 37/17). |