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  • · Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel

    Übergangsregelung für neuen Gelangensnachweis verlängert

    | Das BMF verlangt bekanntlich für alle Umsätze nach dem 31.12.11 zum Nachweis der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Waren-Lieferung den neuen Gelangensnachweis. Es hat jetzt die ursprünglich dreimonatige Übergangsfrist auf sechs Monate bis 30.6.12 verlängert (BMF 6.2.12, IV D3 - S 7141/11/10003; Abruf-Nr. 120431 ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Auch wenn die Übergangsfrist verlängert wurde, müssen Sie Ihre Mandanten kurzfristig mit den neuen Regeln vertraut machen und diese spätestens ab 1.7.12 bei innergemeinschaftlichen Waren-Lieferungen anwenden. Was Sie zum neuen Gelangensnachweis wissen müssen, steht in GStB 12, 67 ff. Das dort abgedruckte Musterschreiben „Gelangensnachweis im EU-Geschäft“ halten wir in „myIWW“ zum Download für Sie bereit.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 73 | ID 32163130

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