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Vermietung und Verkauf von Containern als gewerbliche Tätigkeit?
| Das FG Düsseldorf (21.12.21, 13 K 2755/20 E, NZB BFH: III B 9/22) hatte sich mit der steuerlichen Qualifizierung von Einkünften aus der Vermietung und Veräußerung von Containern auseinanderzusetzen. Im Streitfall hatte die Klägerin dazu mehrere Kauf- und Verwaltungsverträge abgeschlossen. Ausweislich dieser Verträge erwarb die Klägerin als „Investor“ eine bestimmte Anzahl von Containern und beauftragte die Verkäufer zugleich mit der Verwaltung der erworbenen Container zu einem garantierten Mietzins für die Dauer von fünf Jahren. Vereinbart war bei Erwerb bereits ein Rückkaufangebot der Verkäufer. Das FA stufte die Einkünfte aus der Containervermietung als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ein und verneinte die von der Klägerin begehrte Verlustverrechnung im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das FG sah das aber anders. |
Beachten Sie | Das FG Düsseldorf stufte die Vermietung und beabsichtigte Veräußerung der Container als gewerblich ein. Die Grenze privater Vermögensverwaltung sei überschritten, denn bereits im Zeitpunkt der Investitionen der Klägerin habe festgestanden, dass sich das erwartete positive Gesamtergebnis nur unter Einbeziehung der Erlöse aus dem Verkauf der vermieteten Container erzielen lasse. Die zur Weiterveräußerung bestimmten Container ordnete das FG dabei als Umlaufvermögen ein und versagte deshalb u. a. eine gewinnmindernde Berücksichtigung der geltend gemachten AfA.