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  • 21.04.2020 · Nachricht · Körperschaftsteuerliche Organschaft

    Verlustausgleichsforderung: Fehlt der bilanzielle Ausweis, steht die steuerliche Anerkennung der Organschaft auf dem Spiel!

    | § 14 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 KStG verlangt für die steuerliche Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft, dass der Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer tatsächlich durchgeführt werden muss. Doch was ist, wenn eine bestehende Verlustausgleichsforderung/-verpflichtung in den Jahresabschlüssen der beteiligten Gesellschaften nicht ausgewiesen worden ist? Das könnte der steuerlichen Anerkennung der Organschaft entgegenstehen (FG Schleswig-Holstein 6.6.19, 1 K 113/17, Rev. BFH: I R 37/19). |