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  • 05.02.2025 · Nachricht · Kommanditgesellschaft

    Nicht ausgleichsfähige Verluste bei Steuerstundungsmodell

    | Das FG Düsseldorf (15.11.24, 10 K 1055/20 F, n. rkr.) musste darüber befinden, ob Verluste aus der Beteiligung an einer Fondgesellschaft ausgleichsfähig sind oder ob ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG vorlag. Das Gericht folgte letztlich der Einschätzung des Finanzamts, dass die Verluste aus einem vorgefertigten Konzept resultierten, welches steuerliche Vorteile in Form von negativen Einkünften ermöglichen sollte. Das FG sah die Gestaltung als modellhaft an und stufte die entstandenen Verluste daher als nicht ausgleichsfähig ein. |