23.01.2024 · Nachricht · Konzerngesellschaften
Anforderungen an eine grenzüberschreitende Funktionsverlagerung
| Laut FG Niedersachsen (16.3.23, 10 K 310/19; Rev. BFH: I R 43/23) liegt eine Funktionsverlagerung nicht vor, wenn weder Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile oder Geschäftschancen übertragen werden, noch eine kausale Verknüpfung zwischen der Übertragung von Vorteilen im weitesten Sinne und der Übertragung der Befähigung, eine Funktion auszuüben, besteht. Fehle es – wie im Streitfall – im Falle der Einstellung einer gewinnbringenden Produktion bei der Tochtergesellschaft an der Überlassung einer Geschäftschance i. S. der Übertragung einer vermögenswerten Position auf die Konzernmutter, komme der Ansatz einer vGA in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung aufgrund unterlassener Entschädigungszahlung nicht in Betracht. |
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