07.02.2023 · Nachricht · Land- und Forstwirtschaft
Liebhaberei: behauptete Aufgabegewinne als „Rettungsanker“?
| Nach einem Gerichtsbescheid des FG Mecklenburg-Vorpommern (22.12.21, 3 K 412/17; Rev. BFH: VI R 3/22) soll im Falle der Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebs bei der Ermittlung des erzielbaren Totalgewinns, der für die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht maßgeblich ist, ein sich möglicherweise ergebender Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn nicht zu berücksichtigen sein, wenn stille Reserven in den landwirtschaftlichen Flächen des Betriebs nur ins Blaue hinein behauptet werden, ohne in nachprüfbarer Weise bei Betriebsbeginn – z. B. in einem Betriebskonzept – festgehalten worden zu sein. |
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