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  • 21.07.2020 · Nachricht · Lohnsteuer

    „Mutterschaftszuschuss“ an Selbstständige ebenfalls steuerfrei?

    | Zahlt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmerinnen einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, sind diese Zahlungen bei den Empfängerinnen lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 1d EStG); sie unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt. In der Praxis arbeiten viele Unternehmen aber auch mit freien Mitarbeiterinnen, die in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis tätig sind. Zahlt das Unternehmen diesen selbstständig Tätigen ebenso einen „Mutterschutzbonus“, stellt sich die Frage, ob die Steuerbefreiung insoweit analog angewendet werden kann. Dem hat das FG Köln nun allerdings eine Absage erteilt (12.9.19, 15 K 1378/18; Rev. BFH: VIII R 39/19). |