26.03.2025 · Nachricht · Mietwohnungsneubau
Keine Sonderabschreibungen für Ersatzneubauten
| Das FG Köln (12.9.24, 1 K 2206/21, Rev. BFH IX R 24/24) hat entschieden, dass ein neu errichtetes Einfamilienhaus nach vorherigem Abriss des alten Einfamilienhauses keine neue, noch nicht vorhandene Wohnung i. S. d. Gesetzes darstellt und daher nicht in den Anwendungsbereich der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG fällt. |
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