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  • 26.01.2017 · Fachbeitrag · Personengesellschaft

    Bilanzielle Behandlung der Veräußerung eines Teil-Mitunternehmeranteils

    | Wird ein Teil-Mitunternehmeranteil veräußert, sind die Posten einer Ergänzungsbilanz anteilig aufzulösen. Der Gewinn daraus ist gewerbesteuerpflichtig (FG Münster 9.6.16, 6 K 1314/15, Rev. BFH: IV R 46/16). |