26.01.2017 · Fachbeitrag · Personengesellschaft
Bilanzielle Behandlung der Veräußerung eines Teil-Mitunternehmeranteils
| Wird ein Teil-Mitunternehmeranteil veräußert, sind die Posten einer Ergänzungsbilanz anteilig aufzulösen. Der Gewinn daraus ist gewerbesteuerpflichtig (FG Münster 9.6.16, 6 K 1314/15, Rev. BFH: IV R 46/16). |
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