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  • · Fachbeitrag · Private-Equity-Fonds

    Fallstudie zum Feststellungsverfahren von ausländischen Ziel-Fonds

    von Dipl.-Finw. (FH) Christian Beitler, OAR, Sachgebietsleiter in der hessischen Finanzverwaltung und Dipl.-Finw. (FH) Dr. Sebastian Plesdonat, Rechtsreferendar am LG Frankfurt/M.

    | Für die Besteuerung von Private-Equity-Fonds in der Rechtsform der Personengesellschaft finden die allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen Anwendung. Dies gilt auch für das Verfahrensrecht. Anhand des dargestellten Sachverhaltes wird aufgezeigt, welche verfahrensrechtlichen Fragestellungen die Praxis bewegen, wenn es um das Feststellungsverfahren von ausländischen Ziel-Fonds geht. |

    1. Sachverhalt

    An einem ausländischen Ziel-Fonds in der Rechtsform der „Limited Partnership“ (LP) sind die natürlichen Personen A und B (jeweils Inländer), ein ausländischer Dach-Fonds (LP) sowie weitere ausländische Gesellschafter beteiligt. Am ausländischen Dach-Fonds (LP) sind wiederum C und D (jeweils Inländer) sowie weitere ausländische Gesellschafter beteiligt. Die LPs sind nach einem Rechtstypenvergleich als Personengesellschaften einzustufen. Aus der Beteiligung an dem Ziel- bzw. Dach-Fonds erzielen A, B, C und D gemeinschaftliche steuerpflichtige Einkünfte. Die Fonds vermitteln keinem ausländischen Gesellschafter steuerpflichtige Einkünfte i. S. v. § 49 EStG.

     

     

    Im Nachfolgenden wird geprüft, ob der Dach-Fonds in das Feststellungsverfahren des Ziel-Fonds aufgenommen werden muss. Soweit für die Verfasser ersichtlich, gibt es hierzu bislang keine Verlautbarungen der Finanzverwaltung.