13.07.2021 · Nachricht · Private Pkw-Nutzung
Minderung des Privatanteils durch vom Arbeitnehmer selbst getragene Kosten
| Von einem Arbeitnehmer getragene, anlässlich der privaten Nutzung eines Dienstwagens entstandene Mautgebühren, Fähr- und Parkkosten sowie die AfA für einen privat erworbenen Fahrradträger mindern den nach der 1 %-Methode ermittelten geldwerten Vorteil für die Privatnutzung nicht – so das FG Sachsen (9.11.20, 1 K 1869/18, EFG 21, 463; Rev. BFH: VI R 47/20). |
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