21.02.2017 · Fachbeitrag · Rückabwicklung von Reverse-Charge-Verfahren
„Bauträgerfälle 1“: Keine fortbestehende Steuerschuldnerschaft
| Nach Auffassung des FG Münster (31.1.17, 15 K 3998/15 U, n.rkr.) entfällt die Umsatzsteuerschuldnerschaft des Bauträgers unabhängig davon, ob der Bauträger als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den leistenden Bauunternehmer erstattet hat oder nicht. |
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