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  • 11.12.2018 · Nachricht · Rückforderung von Kindergeld

    Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit bei der Anrechnung von Kindergeld auf SGB-II-Leistungen

    | Haben Eltern zu Unrecht Kindergeld bezogen und erlangt die Familienkasse später Kenntnis davon, wird das Kindergeld rückwirkend zurückgefordert. Dadurch kann es zu einer empfindlichen Doppelbelastung kommen, wenn nämlich das Kindergeld auf SGB-II-Leistungen angerechnet worden ist. Eine nachträgliche Erhöhung der Sozialleistungen scheidet regelmäßig aus (vgl. BSG 18.2.10, B 14 AS 86/08 R; LSG NRW 5.12.13, L 6 AS 926/13 B). Laut FG Thüringen ist den Betroffenen aber ein Erlass aus Billigkeitsgründen zu gewähren (FG Thüringen 27.3.18, 2 K 507/17; Rev. BFH: III R 28/18). |