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  • 06.10.2020 · Nachricht · Sonstige Einkünfte

    Einkünfte aus Edelmetall-Pensionsgeschäften – herrscht bald Klarheit?

    | Bei den immer wieder umstrittenen „Edelmetall-Pensionsgeschäften“ soll es sich weder um Veräußerungsvorgänge i. S. d. § 23 EStG noch um Einkünfte aus Kapitalvermögen handeln. Vielmehr seien sie als kurzfristige Überlassungsgeschäfte zu qualifizieren, die mit einem Sachdarlehen oder einer Leihe vergleichbar sind – so das FG Köln (27.3.19, 3 K 769/16, Rev. BFH: IX R 20/19). |