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  • 07.05.2019 · Nachricht · Steuerberater in eigener Sache

    Haftung wegen Beihilfe zur USt-Hinterziehung des Mandanten

    | Ein Steuerberater kann den Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung seines Mandanten nach § 71 AO auch dann erfüllen, wenn ein Mitarbeiter ohne seine Kenntnis USt-Voranmeldungen inhaltlich unrichtig übermittelt und dadurch Vorauszahlungen zu niedrig festgesetzt werden (FG Berlin-Brandenburg 6.3.18, 9 K 9306/12, Rev. BFH: VII R 29/18). |