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Finanzverwaltung NRW gibt neue Prüffelder für 2017 bekannt
| Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat als einzige Finanzbehörde bundesweit die Prüffelder für das Kalenderjahr 2017 bekanntgegeben. Die Finanzämter werden danach den Steuerpflichtigen bei den Themen „Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG “ sowie beim „Verlustabzug bei Körperschaften gemäß § 8c KStG “ den Steuerpflichtigen besonders auf die Finger schauen. |
Prüfliste dürfte für jeden von Interesse sein
Neben diesen zentralen Prüffeldern haben die einzelnen Finanzämter jeweils dezentrale Prüffelder für sich definiert und ebenfalls veröffentlicht. Steuerpflichtige können sich unter dem Internetlink
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/20161219_liste_internet.pdf
einen Überblick verschaffen, wo das für sie zuständige Finanzamt den Hebel ansetzen wird.