· Fachbeitrag · Steuerstreit
Mit dem Prüfer auf „Augenhöhe“: Aktuelle Rechtsprechung zur Außenprüfung
von Dipl.-Finw. (FH) Gerrit Uphues, LL. M., Köln
| Die Durchführung einer Außenprüfung ist oft der Ausgangspunkt eines Rechtsstreits zwischen Steuerpflichtigen und dem Finanzamt. Will man mit dem Prüfer auf Augenhöhe sein, sollte man die drei folgenden aktuellen Entscheidungen zur Außenprüfung im Blick haben und deren Auswirkungen auf die steuerliche Beratungs- und Verwaltungspraxis kennen. Ein Ausblick auf die aktuell in diesem Bereich anhängigen Revisionsverfahren hilft, auf die künftige Rechtsprechungslinie des BFH besser vorbereitet zu sein. |
1. Dritte Anschlussprüfung zulässig? ‒ BFH 15.10.21, VIII B 130/20
1.1 Sachverhalt
Der Kläger war als Freiberufler tätig und wandte sich gegen die Anordnung einer dritten Anschlussprüfung seines Betriebs. Er trug u. a. vor, dass vier aufeinanderfolgende Betriebsprüfungen mit einem Prüfungszeitraum von zwölf Jahren ohne ein einziges prüfungsfreies Jahr schikanös und unverhältnismäßig seien. Das FG Köln gab der Klage nicht statt. Hiergegen wandte sich der Kläger mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde an den BFH.
1.2 Entscheidung
Der BFH wies die Beschwerde als unbegründet zurück, da keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache vorlag (BFH 15.10.21, VIII B 130/20). Nach § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung u. a. bei Steuerpflichtigen zulässig, die freiberuflich tätig sind. Höchstrichterlich geklärt ist in diesem Zusammenhang u. a., dass § 193 Abs. 1 AO keine weiteren Anforderungen enthält, sodass es sich um eine tatbestandlich voraussetzungslose Prüfungsermächtigung handelt.
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