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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Aktuelles aus der Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht

    von StB Michael Seifert, Troisdorf

    | In unserem Steuerticker weisen wir Sie regelmäßig auf aktuelle Neuerungen hin, die Sie im Berufsalltag unbedingt im Blick haben sollten. Dieses Mal geht es um Tendenzen in der Finanzverwaltung zu dem immer wieder heißen Thema „steuerfreie Arbeitgeberleistungen“ - ein beliebtes Gestaltungsmittel in der Praxis, um die Motivation der Mitarbeiter zu fördern. |

    1. Gesundheitsförderungsmaßnahmen

    Nach § 3 Nr. 34 EStG können zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung steuer- und damit auch sozialversicherungsfrei belassen werden. Es stellte sich die Frage, ob auch Fahrtkosten oder Übernachtungskosten im Zusammenhang mit einer solchen Gesundheitsförderungsmaßnahme steuerfrei erstattet werden können. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sollen die Kosten nicht unter diesen Befreiungstatbestand fallen.

     

    PRAXISHINWEIS | Da die Reisekosten als nicht betrieblich veranlasst gelten, scheidet eine steuerfreie Erstattung nach § 3 Nr. 16 EStG ebenso aus. Die für den Arbeitnehmer übernommenen Reisekosten stellen Sachlohn dar, der i. d. R. mit dem Marktpreis zu bewerten ist (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG). Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß die angefallenen Reisekosten erstattet.

     

    Es handelt sich auch bei einer solchen zweckgebundenen Zahlung um Sachlohn (H 8.1 (1-4) LStR „Geldleistung oder Sachbezug“ 1. Spiegelstrich). Durch die Einordung als Sachlohn kann eine Pauschalierung gemäß § 37b Abs. 2 EStG gewählt werden. Abrechnungstechnisch löst diese allerdings keine Sozialversicherungsfreiheit - wie bei Lohnsteuerpauschalierungen ansonsten regelmäßig üblich - aus (siehe § 1 Abs. 1 Nr. 14 SvEV im Umkehrschluss).