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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    E-Scooter, Bonus für Mitgliederwerbung & Co.: Das sollten Arbeitnehmer jetzt im Blick haben!

    von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

    | In unserem „Steuerticker“ weisen wir regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen müssen. Aktuell geht es um wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer, die man jetzt im Blick haben sollte. |

    1. E-Scooter und Lohnsteuerrecht

    E-Scooter sind gerade in Großstädten immer häufiger anzutreffen. Kurz nach der Zulassung der E-Scooter stellten sich Fragen nach der Lohnabrechnung, weil die Arbeitgeber diese oftmals als Benefit zur Verfügung stellen. Hierzu gilt Folgendes: Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen E-Scooter für die beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten zur Verfügung (z. B. Kundenbesuch in der Innenstadt), handelt es sich um steuerfreien Reisekostenersatz in Form einer Sachleistung.

     

    PRAXISTIPP | Arbeitgeber unterhalten mittlerweile oftmals E-Scooter, die nur für betriebliche Zwecke zu nutzen sind (Firmen-E-Scooter). Hierfür ist kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil zu erfassen.