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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Neue Rechtsprechung auf den Punkt gebracht

    von StB Michael Seifert, Troisdorf

    | In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie auf brandaktuelle Neuerungen hin, die Sie in Ihrem Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. |

    1. Behinderungsbedingte Umbaukosten als agB

    Das FG Baden-Württemberg hat kürzlich dazu Stellung genommen, in welchem Umfang Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Dusche als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind (FG Baden-Württemberg 19.3.14, 1 K 3301/12, DStZ 15, 141).

     

    1.1 Sachverhalt

    Die 1952 geborene Klägerin ist an Multipler Sklerose erkrankt. Der Grad der Behinderung beträgt 50 %. Besondere Merkmale sind im Behindertenausweis nicht eingetragen. Die Klägerin ließ im Streitjahr ihre Dusche umbauen. Die Dusche war danach bodengleich begehbar und mit einem Rollstuhl befahrbar. Die Duschkabine wurde innen komplett neu gefliest und mit einer bodentiefen Tür versehen. Auch die Armaturen wurden erneuert. Der Rest des in den 80er Jahren errichteten Bads blieb unverändert.