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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Neue Rechtsprechung auf den Punkt gebracht

    von StB Michael Seifert, Troisdorf

    | In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie auf brandaktuelle Neuerungen hin, die Sie in Ihrem Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. |

    1. Elterngeld: Höhe des Progressionsvorbehalts bleibt weiterhin strittig

    Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bleibt einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 67 Buchst. b EStG). Allerdings ist das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen (§ 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j EStG). Zur Berechnung des Progressionsvorbehalts ist das steuerfreie Elterngeld nicht um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu vermindern, selbst wenn bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit den Pauschbetrag übersteigende Werbungskosten abgezogen wurden.

     

    PRAXISHINWEIS | Gegen diese Entscheidung des BFH wurde nunmehr Verfassungsbeschwerde eingelegt (BFH 25.9.14, III R 61/12, BStBl II 15, 182, Az. des BVerfG: 2 BvR 3057/14). Da ein Verfahren vor dem BVerfG anhängig ist, ruhen darauf gestützte Einsprüche nach § 363 Abs. 2 S. 2 AO.