· Fachbeitrag · Steuerticker
Neues aus der Rechtsprechung auf den Punkt gebracht!
von StB Michael Seifert, Troisdorf
| In unserem Steuerticker weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. Dieses Mal geht es um wichtige „Dauerbrenner“ wie die Dienstwagennutzung im Rahmen von Gewinneinkünften oder die steuerliche Berücksichtigung von Krankheitskosten. |
1. Krankheitskosten und zumutbare Belastung
Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind i. d. R. außergewöhnliche Belastungen. Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten - so der BFH (2.9.15, VI R 32/13 und VI R 33/13).
Zum einkommensteuerlich zu verschonenden Existenzminimum gehören grundsätzlich auch die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversorgung. Dabei ist nicht zu unterscheiden, ob es sich um Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversorgung durch Beiträge zur Krankenkasse oder um Aufwand für die Krankenversorgung selbst handelt (Schneider in: NWB 16, 96).
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