· Fachbeitrag · Steuerticker
Neues aus Finanzverwaltung und Rechtsprechung auf den Punkt gebracht
von StB Michael Seifert, Troisdorf
| In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie auf brandaktuelle Neuerungen hin, die Sie in Ihrem Berufsalltag kurzfristig umsetzen müssen. |
1. Einkommensteuerliche Behandlung der Mütterrente
Seit dem 1.7.14 wird Müttern und Vätern für die Erziehungszeiten ihrer vor 1992 geborenen Kinder die sog. „Mütterrente“ gezahlt. Hierbei handelt es sich um einen Teil der Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Finanzverwaltung hat darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine regelmäßige Rentenanpassung handelt (FinMin SH 10.11.14, VI 307-S 2255-152). Vielmehr ist der steuerfreie Teil der Rente neu zu berechnen.
Beachten Sie | Hierzu wird der bisherige steuerfreie Teil der Rente um den steuerfreien Teil der „Mütterrente“ erhöht. Wird z.B. eine Rente seit dem Jahr 2004 bezogen, wurde in 2005 auf Grundlage des Besteuerungsanteils von 50 % ein persönlicher Kohortenfreibetrag für diese Rente ermittelt. Dieser bisherige persönliche Kohortenfreibetrag wird um 50 % der „Mütterrente“ mit Wirkung ab dem 1.7.14 erhöht.
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