· Fachbeitrag · Steuerticker
Neues aus Gesetzgebung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung auf den Punkt gebracht
von Dipl.-Finw. Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf
| Im „Steuerticker“ weisen wir regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. In diesem Beitrag geht es um erste Musterverfahren zum Investmentsteuergesetz, den Betriebsausgabenabzug von Kosten für einen Insolvenzverwalter, die zeitliche Anwendung der Sonder-AfA nach § 7g EStG sowie die steuerliche Einordnung einer „Führungskräftefeier“. |
1. Investmentsteuergesetz: Erstes Musterverfahren anhängig!
Zum 1.1.18 ist das Investmentsteuerreformgesetz v. 19.7.16 (BGBl I 16, 1730) in Kraft getreten. Hierdurch wurde die Besteuerung von in- und ausländischen Fonds grundlegend verändert. Das vormals geltende Transparenzprinzip wurde durch das intransparente Besteuerungssystem abgelöst. Gegenwärtig sind erste Musterklagen anhängig, die sich auf das Zusammenspiel zwischen dem Übergang von der Alt- zur Neuregelung und der laufenden Fondsbesteuerung beziehen.
In einem beim FG Köln anhängigen Sachverhalt hatte ein Anleger in den Jahren 2015 bis 2017 für rd. 40.000 EUR Anteile an einem Aktienfonds erworben. Zum 31.12.17 betrug der Kurswert dieses Fonds 46.100 EUR. Bis Ende September 2020 sank der Kurs auf rd. 40.600 EUR. Daher entschied sich der Kläger zum Verkauf des Fonds. Die depotführende Bank behielt zum Zeitpunkt der Veräußerung Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschlag i. H. v. 726 EUR ein, obwohl der wirtschaftliche Gewinn lediglich rund 600 EUR betragen hatte.
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